Beitragsordnung
1. Beiträge und Besatzgeld
Es gelten folgende Beträge: | Jahresbeitrag | Besatzgeld | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erwachsene aktiv | € 10,00 | € 100,00 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erwachsene passiv | € 10,00 | € 0,00 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ehrenmitglieder aktiv | € 0,00 | € 100,00 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ehrenmitglieder passiv | € 0,00 | € 0,00 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jugend aktiv | € 0,00 | € 36,00 |
Statusänderungen gelten erst für das folgende Beitragsjahr.
2. Aufnahmegebühr
Aufnahmegebühr bei Vereinseintritt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erwachsene aktiv | € 150,00 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erwachsene passiv | € 0,00 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jugend aktiv | € 0,00 |
Bei einem Wechsel eines Erwachsenen passiv zurück (d.h. es erfolgte zuvor ein Wechsel von aktiv auf passiv) in den Status aktiv, fällt keine erneute Aufnahmegebühr an.
3. Arbeitsstunden
Jeder aktive Erwachsene unter 65 Jahren ist verpflichtet 20 Arbeitsstunden zu leisten. Davon sind 4 Stunden im Rahmen von Arbeitseinsätzen am Vereinsheim oder am Weiher zu erbringen.
Statusänderungen gelten erst für das folgende Kalenderjahr.
Für nicht geleistete Pflichtstunden sind jeweils € 10,00 zu entrichten.